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Kurz beantwortet

Auto 75 kg, Anhänger 100 kg Stützlast: Darf ich das ziehen?

Ja, du darfst den Anhänger ziehen – aber nur so beladen, dass höchstens 75 kg Stützlast auf der Kupplung liegen. Maßgeblich ist immer der kleinste zulässige Wert von Auto, Anhängerkupplung und Anhänger (§ 44 Abs. 3 StVZO). Die 100 kg des Anhängers sind eine Obergrenze für seine Deichsel, keine Pflicht.

von der Redaktion aktualisiert am 20. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

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Kurze Antwort

Ja, das Gespann ist erlaubt, wenn die tatsächliche Stützlast 75 kg nicht überschreitet. Nach § 44 Abs. 3 StVZO darf weder die Stützlast der Anhängerkupplung noch die vom Autohersteller angegebene überschritten werden; der ADAC sagt: Der kleinere Wert ist einzuhalten. Die 100 kg des Anhängers musst du nicht ausnutzen. Belade ihn so, dass du knapp unter 75 kg misst, und prüf auch das Typenschild der Kupplung.

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Der kleinere Wert gilt

Die Kombination „Auto 75 kg, Anhänger 100 kg“ ist kein Sonderfall, sondern typisch. Laut PiNCAMP, der Camping-Plattform des ADAC, geben Autohersteller meist 75 kg an und Wohnwagenhersteller meist 100 kg. Beide Werte sind Höchstwerte für das jeweilige Bauteil. Am Gespann gilt der kleinste davon.

Das steht direkt im Gesetz. Der letzte Satz von § 44 Abs. 3 StVZO lautet sinngemäß: Bei allen Starrdeichselanhängern darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden. Der ADAC fasst es kürzer: Sind die Werte nicht identisch, ist der kleinere einzuhalten.

Für dich heißt das: Du darfst den Anhänger ziehen, solange höchstens 75 kg auf der Kupplung liegen. Ein dritter Wert kommt dazu – die Anhängerkupplung hat ein eigenes Typenschild. Erlaubt sie weniger als 75 kg, gilt dieser Wert.

Weitere Kombinationen

Auto (Feld 13)Anhänger (Typenschild)Kupplung (Typenschild)Deine Grenze
75 kg100 kg75 kg75 kg
75 kg150 kg90 kg75 kg
80 kg100 kg80 kg80 kg
90 kg100 kg100 kg90 kg
100 kg75 kg100 kg75 kg

Beispielwerte, eigene Rechnung nach § 44 Abs. 3 StVZO. Die letzte Zeile zeigt den umgekehrten Fall: Erlaubt das Auto mehr als der Anhänger, begrenzt der Anhänger.

So hältst du 75 kg ein

Die Stützlast hängt davon ab, wie du den Anhänger belädst. Schwere Gegenstände gehören tief und in den Bereich der Achse (PiNCAMP). Gewicht vor der Achse erhöht die Stützlast, Gewicht dahinter senkt sie. Ob du richtig liegst, zeigt nur eine Messung – abgekuppelt, mit entlastetem Stützrad und auf Höhe des Kugelkopfs deines Autos. Die Anleitung dazu steht unter Stützlast messen.

Ziel ist ein Wert knapp unter 75 kg. Der ADAC empfiehlt, die zulässige Stützlast möglichst auszuschöpfen, weil eine hohe Stützlast das Gespann stabilisiert. Plane dabei die Toleranz deiner Waage ein: Bei ±3 % laut Datenblatt kann der tatsächliche Wert etwas über der Anzeige liegen. Hör deshalb mit etwas Abstand unter 75 kg auf – vorausgesetzt, die Messhöhe stimmt. Warum das so ist, erklärt Wie genau ist eine Stützlastwaage?

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Messbereich

bis 150 kg

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Digitale Stabwaage bis 150 kg mit 0,5-kg-Anzeigeschritten und offen angegebener Toleranz von ±3 % (laut Anleitung ab 50 kg).

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Anzeige
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Genauigkeit
±3 % ab 50 kg (Datenblatt, Anleitung)
Messposition
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Stromversorgung
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Länge
340–430 mm

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Was passiert, wenn mehr als 75 kg auf der Kupplung liegen?

Dann überschreitest du die zulässige Stützlast deines Autos – rechtlich ist das nicht erlaubt, egal wie viel der Anhänger verträgt. Ein Bußgeld ist in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung unter Nr. 217 belegt: 60 € und ein Punkt, wenn ein Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen wird, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten ist. Auf welchen Wert sich die 50 % genau beziehen, sagt die Anlage nicht. Niedrigere Bußgeldstufen, die auf manchen Portalen stehen, haben wir in der Anlage nicht gefunden. Unabhängig davon belastet zu viel Stützlast Kupplung und Hinterachse deines Autos.

Und die Untergrenze?

Auch nach unten gibt es eine Grenze: mindestens 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts, aber nicht mehr als 25 kg (§ 44 Abs. 3 StVZO). Bei einem beladenen Anhänger von 1.000 kg genügen also 25 kg. Mehr dazu auf der Seite Mindeststützlast. Für Wohnwagen-Gespanne gibt es eigene Hinweise unter Stützlast beim Wohnwagen, und ob die Stützlast beim Gewicht des Anhängers mitzählt, beantwortet Wird die Stützlast abgezogen?

Alle Angaben beziehen sich auf deutsches Recht und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Fahrzeugschein, die Typenschilder und die Freigaben der Hersteller. Weitere Themen findest du auf der Startseite.

Fragen aus der Praxis

Darf die Stützlast des Anhängers höher sein als die des Autos?

Die eingetragene zulässige Stützlast des Anhängers darf höher sein – das ist sogar häufig so. Nutzen darfst du aber nur den kleinsten Wert von Auto, Anhängerkupplung und Anhänger. Steht im Fahrzeugschein 75 kg, darf auf der Kupplung nicht mehr liegen, auch wenn der Anhänger 100 oder 150 kg erlaubt.

Muss ich die 100 kg Stützlast des Anhängers ausnutzen?

Nein. Die 100 kg sind ein Höchstwert für Deichsel und Auflaufeinrichtung des Anhängers. Gesetzlich nötig ist nur die Mindeststützlast: 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts, aber nicht mehr als 25 kg. Der ADAC empfiehlt, die zulässige Stützlast möglichst auszuschöpfen – gemeint ist dabei der kleinste zulässige Wert, hier also 75 kg.

Wo stehen die zulässigen Stützlasten?

Die Stützlast des Autos steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld 13 und in der Bedienungsanleitung. Die Werte von Anhängerkupplung sowie Deichsel und Auflaufeinrichtung des Anhängers findest du auf deren Typenschildern (ADAC). Der kleinste dieser Werte ist deine Grenze.

Belege und Quellen

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Wir sind die Redaktion von stuetzlastwaage.de. Wir werten Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Gesetzestexte, ADAC-Ratgeber und veröffentlichte Redaktionstests aus und machen daraus verständliche Kaufberatung rund um die Stützlast – mit Quellen auf jeder Seite. Eigene Messreihen oder Labortests machen wir nicht, und das sagen wir offen.

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