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Stützlast-Wissen

Mindeststützlast: 4 Prozent, aber nicht mehr als 25 kg – was § 44 StVZO wirklich sagt

Bei Anhängern bis 3,5 t muss die Stützlast mindestens 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts betragen, braucht aber nicht mehr als 25 kg zu sein (§ 44 Abs. 3 StVZO). Ab 625 kg tatsächlichem Anhängergewicht genügen also rechtlich 25 kg. Viele Ratgeber nennen nur die Prozentzahl – und machen aus einem 1.500-kg-Wohnwagen eine Pflicht von 60 kg, die es so nicht gibt.

von der Redaktion aktualisiert am 20. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste vorab

Die gesetzliche Mindeststützlast beträgt 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers, aber nicht mehr als 25 kg (§ 44 Abs. 3 StVZO, Anhänger bis 3,5 t). Ein 500-kg-Anhänger braucht 20 kg, ab 625 kg reichen 25 kg. Mehr Stützlast ist für die Fahrstabilität sinnvoll – der ADAC empfiehlt, die zulässige Stützlast möglichst auszuschöpfen –, aber keine Pflicht.

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Was im Gesetz steht

Die Mindeststützlast regelt § 44 Abs. 3 Satz 1 StVZO. Für Starrdeichselanhänger – dazu zählen Wohnwagen und die üblichen Pkw-Anhänger mit Zentralachse – bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht heißt es dort sinngemäß:

In diesem einen Satz stecken drei Dinge, die viele Ratgeber verkürzen:

  1. Er gilt für Anhänger bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Für schwerere Anhänger steht im selben Absatz eine eigene Regel.
  2. Bezug ist das tatsächliche Gesamtgewicht – also das, was dein Anhänger beladen wirklich wiegt, nicht das zulässige Gesamtgewicht aus den Papieren. Was zum tatsächlichen Gesamtgewicht gehört, definiert § 42 Abs. 1 StVZO: Achslast zuzüglich Stützlast.
  3. Die Pflicht endet bei 25 kg. Mehr als 25 kg Mindeststützlast verlangt das Gesetz nicht – egal, wie schwer der Anhänger ist.

Im selben Absatz steht auch eine Regel für das Auto: Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs legt der Hersteller fest, und sie darf – außer bei Krafträdern – nicht unter 25 kg liegen.

Rechnung: Ab 625 kg genügen 25 kg

Die Prozentregel und die 25-kg-Grenze treffen sich bei 625 kg, denn 4 % von 625 kg sind genau 25 kg (eigene Rechnung). Darunter zählt die Prozentrechnung, darüber die Grenze.

Tatsächliches Anhängergewicht4 % davonGesetzlich nötig (nicht mehr als 25 kg)
300 kg12 kg12 kg
500 kg20 kg20 kg
600 kg24 kg24 kg
625 kg25 kg25 kg
750 kg30 kg25 kg
1.000 kg40 kg25 kg
1.500 kg60 kg25 kg
2.000 kg80 kg25 kg

Eigene Rechnung nach § 44 Abs. 3 StVZO, Anhänger bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.

Der häufigste Fehler: Prozent ohne Grenze

ADAC-Ratgeber, Camping-Portale und KI-Assistenten nennen oft nur die Prozentregel – ohne die 25-kg-Grenze aus demselben Satz. Für einen Wohnwagen mit 1.500 kg tatsächlichem Gewicht steht dann eine Pflicht von 60 kg im Raum. Rechtlich nötig sind 25 kg.

Ebenso falsch ist es, die 4 % auf das zulässige Gesamtgewicht zu beziehen. Ein Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, der beladen nur 500 kg wiegt, braucht 20 kg Stützlast, nicht 30 kg (eigene Rechnung); mehr als 25 kg wären ohnehin nie nötig.

Mindestwert ist nicht Zielwert

Die 25 kg sind eine Untergrenze, kein Richtwert für ein ruhiges Gespann. Der ADAC empfiehlt, die zulässige Stützlast möglichst auszuschöpfen, weil eine hohe Stützlast das Gespann stabilisiert. Die Camping-Plattform PiNCAMP des ADAC formuliert es so: Je höher die Stützlast, desto geringer die Neigung des Wohnwagens zum Pendeln. Auch promobil weist darauf hin, dass die gesetzliche Mindeststützlast nichts über ausreichende Fahrstabilität sagt.

Das bleibt eine Empfehlung, keine Pflicht. Und sie hat eine harte Grenze: Nach oben darfst du den kleinsten zulässigen Wert von Zugfahrzeug, Anhängerkupplung und Anhänger nicht überschreiten (§ 44 Abs. 3 StVZO). Der Wert des Autos steht im Fahrzeugschein unter Feld 13, die Werte von Kupplung und Anhänger auf deren Typenschildern (ADAC). Was das bei unterschiedlichen Werten bedeutet, erklärt die Frage Auto 75 kg, Anhänger 100 kg.

Mindest- und Höchstwert für dein Gespann berechnen

Der Rechner setzt genau diese Regeln um: Mindeststützlast als 4 % des tatsächlichen Gewichts, aber nicht mehr als 25 kg, und Höchstwert als kleinster eingetragener Wert. Er gilt für Anhänger bis 3,5 t.

Stützlast-Rechner

Trag die Werte aus Fahrzeugschein, Typenschildern und deiner Messung ein. Der Rechner zeigt die Mindeststützlast nach § 44 Abs. 3 StVZO und den kleinsten zulässigen Höchstwert.

Mindeststützlast

–

Zulässiger Höchstwert

–

Trag mindestens die Stützlast aus Feld 13 ein.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Fahrzeugschein, Typenschilder und Herstellerangaben. Rechtsstand Deutschland: § 44 Abs. 3 StVZO, geprüft am 20.10.2026.

Woher du das tatsächliche Gewicht bekommst: Am genauesten ist Wiegen – die Achslast deines Anhängers plus die Stützlast ergibt das tatsächliche Gesamtgewicht. Wie das zusammenhängt und was davon bei der Anhängelast zählt, steht unter Wird die Stützlast abgezogen?

Anhänger über 3,5 t: andere Zahlen

Für Starrdeichselanhänger über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt nach § 44 Abs. 3 StVZO ebenfalls eine Mindeststützlast von 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts – dort aber begrenzt auf 500 kg statt auf 25 kg. Zusätzlich darf die Stützlast bei diesen Anhängern höchstens 15 % des tatsächlichen Gesamtgewichts und nicht mehr als 2,00 t betragen; ausgenommen sind Anhänger für höchstens 40 km/h und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte. Für Wohnwagen und Pkw-Anhänger spielt das kaum eine Rolle, denn hinter einem Pkw darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers laut § 42 Abs. 1 StVZO ohnehin nicht mehr als 3.500 kg betragen.

Was bei zu wenig Stützlast droht

Zu wenig Stützlast macht das Gespann unruhiger. Für das Bußgeld belegt ist nur Nr. 217 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung: Wer ein Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb nimmt, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten ist, zahlt 60 € und bekommt einen Punkt. Niedrigere Stufen, die auf manchen Portalen stehen, haben wir in der Anlage nicht gefunden.

Stützlast prüfen statt schätzen

Ob dein Gespann die Mindeststützlast erreicht und unter dem Höchstwert bleibt, siehst du nur mit einer Messung. Wie das abgekuppelt und auf der richtigen Höhe geht, zeigt die Anleitung Stützlast messen. Für regelmäßiges Messen empfehlen wir eine Stabwaage mit Genauigkeitsangabe im Datenblatt; die Modelle stehen auf der Seite digitale Stützlastwaage. Wie genau solche Waagen messen, erklärt Wie genau ist eine Stützlastwaage? Für den Wohnwagen gibt es eigene Hinweise zum Beladen unter Stützlast beim Wohnwagen. Weitere kurze Antworten sammeln wir unter Fragen und Antworten, alle Themen stehen auf der Startseite.

Fragen aus der Praxis

Wie hoch muss die Stützlast mindestens sein?

Bei Anhängern bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mindestens 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts, aber nicht mehr als 25 kg (§ 44 Abs. 3 StVZO). Für einen 400-kg-Anhänger sind das 16 kg, ab 625 kg Anhängergewicht genügen 25 kg. Nach oben begrenzt dich der kleinste zulässige Wert von Auto, Anhängerkupplung und Anhänger.

Wieviel Stützlast bei 1500 kg Gewicht?

Rechtlich mindestens 25 kg. 4 % von 1.500 kg wären zwar 60 kg, aber § 44 Abs. 3 StVZO verlangt bei Anhängern bis 3,5 t nicht mehr als 25 kg. Für ein ruhiges Fahrverhalten empfiehlt der ADAC, die zulässige Stützlast möglichst auszuschöpfen – ohne den kleinsten Wert aus Fahrzeugschein und Typenschildern zu überschreiten.

Gilt die 4-%-Regel für das zulässige oder das tatsächliche Gewicht?

Für das tatsächliche Gesamtgewicht, also das, was der Anhänger beladen wirklich wiegt – nicht für das zulässige Gesamtgewicht aus den Papieren. Und auch dann gilt die Obergrenze: Mehr als 25 kg Mindeststützlast verlangt § 44 Abs. 3 StVZO bei Anhängern bis 3,5 t nicht.

Welche Stützlast braucht ein 600-kg-Anhänger?

Mindestens 24 kg: 4 % von 600 kg sind 24 kg, und das liegt noch unter der Grenze von 25 kg (eigene Rechnung nach § 44 Abs. 3 StVZO). Erst ab 625 kg tatsächlichem Gewicht greift die 25-kg-Grenze. Welcher Höchstwert gilt, steht in deinem Fahrzeugschein und auf den Typenschildern.

Was passiert, wenn die Stützlast zu niedrig ist?

Zu wenig Stützlast verschlechtert die Fahrstabilität, das Gespann neigt eher zum Pendeln. Rechtlich belegt ist im Bußgeldkatalog Nr. 217: Ist die zulässige Stützlast eines einachsigen Anhängers um mehr als 50 % über- oder unterschritten, kostet das 60 € und einen Punkt. Niedrigere Stufen haben wir in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung nicht gefunden.

Belege und Quellen

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