Stützlast-Wissen
Zulässige Stützlast: Der niedrigste Wert von Auto, Kupplung und Anhänger zählt
Die zulässige Stützlast ist der Höchstwert, der senkrecht auf der Anhängerkupplung liegen darf. Am Gespann gibt es davon drei – für das Auto, die Anhängerkupplung und den Anhänger –, und maßgeblich ist immer der kleinste (§ 44 Abs. 3 StVZO). Den Wert des Autos findest du im Fahrzeugschein unter Feld 13, die beiden anderen auf den Typenschildern.
Das Wichtigste vorab
Die zulässige Stützlast deines Gespanns ist der kleinste Wert aus drei Angaben: Fahrzeugschein deines Autos (Feld 13), Typenschild der Anhängerkupplung und Typenschild von Deichsel bzw. Auflaufeinrichtung des Anhängers. Keiner davon darf überschritten werden (§ 44 Abs. 3 StVZO). Bei Pkw liegt der Wert meist zwischen 50 und 100 kg, manche Elektroautos erlauben deutlich weniger. Ausschöpfen ist empfohlen, aber keine Pflicht.
Drei Werte, eine Grenze
„Zulässige Stützlast“ klingt nach einer Zahl. Am Gespann sind es aber drei, und jede gehört zu einem anderen Bauteil. Was die Stützlast grundsätzlich ist, erklärt die Seite Stützlast; hier geht es darum, welcher Höchstwert für dich gilt.
| Bauteil | Wo der Wert steht | Wer ihn festlegt |
|---|---|---|
| Auto (Zugfahrzeug) | Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Feld 13, meist auch Bedienungsanleitung | Fahrzeughersteller |
| Anhängerkupplung | Typenschild der Kupplung, auch bei abnehmbaren Kupplungen | Kupplungshersteller |
| Anhänger | Typenschild von Deichsel und Auflaufeinrichtung | Anhänger- bzw. Deichselhersteller |
Quelle: ADAC-Ratgeber „Stützlast“ (Stand 29.07.2026); Feld 13 laut ADAC-Übersicht zum Fahrzeugschein.
Den Rest regelt der letzte Satz von § 44 Abs. 3 StVZO: Bei allen Starrdeichselanhängern darf weder die Stützlast der Anhängekupplung oder Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene überschritten werden. Der ADAC sagt es kürzer: Weichen die Angaben voneinander ab, gilt der kleinste Wert.
So ermittelst du deinen Höchstwert
- Fahrzeugschein öffnen und Feld 13 ablesen. Dort steht die zulässige Stützlast deines Autos in Kilogramm. Was die anderen Felder bedeuten, zeigt Stützlast im Fahrzeugschein.
- Typenschild der Anhängerkupplung suchen. Auch abnehmbare Kupplungen haben eins (ADAC); mehr dazu unter Stützlast der abnehmbaren Anhängerkupplung. Ist es unleserlich, fragst du Fahrzeughersteller oder Fachwerkstatt. Mehr dazu unter Stützlast der Anhängerkupplung.
- Typenschild an Deichsel oder Auflaufeinrichtung des Anhängers ablesen.
- Den kleinsten der drei Werte nehmen. Das ist deine Obergrenze – für jede Fahrt, egal wie viel die anderen Bauteile vertragen.
Ein Beispiel: Fahrzeugschein 90 kg, Kupplung 80 kg, Wohnwagen 100 kg. Deine zulässige Stützlast beträgt 80 kg, obwohl weder Auto noch Wohnwagen diese Zahl tragen (eigene Rechnung nach § 44 Abs. 3 StVZO). Die typische Kombination mit 75 kg am Auto und 100 kg am Anhänger rechnen wir unter Auto 75 kg, Anhänger 100 kg durch.
Zulässige Stützlast beim Pkw: typische Angaben
Laut ADAC-Tabelle erlauben die meisten Pkw 50 bis 100 kg Stützlast, einzelne große Fahrzeuge 140 bis 150 kg. Manche Elektroautos liegen deutlich darunter. Weitere belegte Beispiele nach Modell stehen unter Stützlast nach Automodell, Modelle mit 100 kg unter Welche Autos haben 100 kg Stützlast?. Einige Werte aus der ADAC-Tabelle (Stand 29.07.2026):
| Modell (laut ADAC) | Zulässige Stützlast |
|---|---|
| Audi A3, Skoda Octavia | 80 kg |
| Mazda CX-5 | 90 kg |
| Kia EV9 (76,1 kWh Air) | 45 kg |
| Ford Mustang Mach-E | 30 bis 60 kg je nach Version |
| Range Rover P380 SE | 150 kg, sofern die Anhängevorrichtung dafür ausgelegt ist |
Diese Werte sind nur Orientierung. Ausstattung, Motor und Kupplung ändern die Angabe, deshalb zählt allein der Eintrag in deinem eigenen Fahrzeugschein.
Für das Auto gibt es zudem eine Untergrenze: Nach § 44 Abs. 3 StVZO legt der Hersteller die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs fest, und sie darf – außer bei Krafträdern – nicht unter 25 kg liegen.
Zulässige Stützlast von Anhänger und Kupplung
Bei Wohnwagen und gebremsten Anhängern steht der Wert auf dem Typenschild von Deichsel und Auflaufeinrichtung. Er sagt, was diese Bauteile aushalten – nicht, was du ausnutzen musst. Bei der Anhängerkupplung ist es genauso: Ihr Typenschild nennt die Stützlast, für die sie gebaut ist. Wer eine Kupplung nachrüsten lässt, achtet deshalb darauf, dass sie mindestens den Wert aus dem Fahrzeugschein erreicht; sonst verschenkt sie Stützlast.
Sonderfall Fahrradträger
Auch ein Fahrradträger auf der Kupplung erzeugt Stützlast. Der ADAC nennt die Prüfregel: Eigengewicht des Trägers plus Gewicht aller Fahrräder darf die Stützlast nicht überschreiten. Wichtig: Für Heckträger weicht die zulässige Stützlast bei manchen Herstellern vom allgemeinen Wert ab – die Bedienungsanleitung des Autos gibt Auskunft (ADAC). Zusätzlich gelten der D-Wert der Kupplung und die Freigabe des Trägers. Details stehen unter Stützlast beim Fahrradträger.
Zulässig heißt nicht: Pflicht
Die zulässige Stützlast ist eine Obergrenze. Nach unten gilt die Mindeststützlast: bei Anhängern bis 3,5 t mindestens 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts, aber nicht mehr als 25 kg (§ 44 Abs. 3 StVZO). Dazwischen empfiehlt der ADAC, die zulässige Stützlast für die Fahrstabilität möglichst auszuschöpfen – eine Empfehlung, keine Pflicht. Die Rechnung zur Untergrenze steht unter Mindeststützlast.
Wie du misst, zeigt die Anleitung Stützlast messen. Eine Waage mit Genauigkeitsangabe im Datenblatt findest du auf der Seite digitale Stützlastwaage.
Wenn die zulässige Stützlast überschritten ist
Liegt mehr auf der Kupplung als erlaubt, musst du umladen. Belegt ist im Bußgeldkatalog Nr. 217: Wer ein Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb nimmt, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten ist, zahlt 60 € und bekommt einen Punkt. Niedrigere Stufen haben wir in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung nicht gefunden. Was du konkret tun kannst, erklärt Stützlast überschritten.
Alle Angaben beziehen sich auf deutsches Recht und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Fahrzeugschein, die Typenschilder und die Freigaben der Hersteller. Weitere Themen findest du auf der Startseite.
Fragen aus der Praxis
Wo finde ich die zulässige Stützlast meines Autos?
Im Fahrzeugschein, also der Zulassungsbescheinigung Teil I, unter Feld 13, angegeben in Kilogramm. Meist steht der Wert auch in der Bedienungsanleitung. Für Heckträger nennen manche Hersteller in der Anleitung einen abweichenden Wert (ADAC). Prüf zusätzlich das Typenschild der Anhängerkupplung, denn auch ihr Wert begrenzt.
Wie hoch ist die maximale Stützlast eines Anhängers?
Das legt der Hersteller fest; der Wert steht auf dem Typenschild von Deichsel und Auflaufeinrichtung (ADAC). Ziehen darfst du ihn aber nur, wenn Auto und Anhängerkupplung mindestens genauso viel erlauben. Sonst gilt der kleinere Wert. Eine Pflicht, den Höchstwert des Anhängers zu nutzen, gibt es nicht.
Darf ich die Stützlast der Kupplung überschreiten, wenn das Auto mehr erlaubt?
Nein. Nach § 44 Abs. 3 StVZO darf weder die Stützlast der Anhängekupplung noch die vom Hersteller des Zugfahrzeugs angegebene überschritten werden. Erlaubt das Auto 100 kg und die Kupplung 75 kg, liegt deine Grenze bei 75 kg. Im Zweifel klären Fahrzeughersteller oder eine Fachwerkstatt, welche Kupplung verbaut ist.
Gibt es eine gesetzliche Mindesthöhe für die zulässige Stützlast?
Ja, für das Auto: Nach § 44 Abs. 3 StVZO legt der Hersteller die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs fest, und sie darf – außer bei Krafträdern – nicht unter 25 kg liegen. Davon zu unterscheiden ist die Mindeststützlast, die der Anhänger tatsächlich auf die Kupplung bringen muss.
Belege und Quellen
- § 44 StVZO – Stützeinrichtung und Stützlast (gesetze-im-internet.de)
- ADAC-Ratgeber „Stützlast“ (Stand 29.07.2026)
- ADAC: Fahrzeugschein – was die Schlüsselnummern bedeuten (09.02.2026)
- ADAC: Fahrradträger für die Anhängerkupplung im Vergleich (29.04.2025)
- Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, Nr. 217 (gesetze-im-internet.de)
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