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Kurz beantwortet

Wird die Stützlast abgezogen? Anhängelast, Gesamtgewicht und Zuladung

Das hängt davon ab, welchen Wert du prüfst. Zum Gewicht des Anhängers zählt die Stützlast mit: § 42 Abs. 1 StVZO definiert sein tatsächliches Gesamtgewicht als Achslast zuzüglich Stützlast. Beim Auto belastet sie die Zuladung. Nur bei der Anhängelast des Autos gehen die Lesarten auseinander – der ADAC zieht die Stützlast dort ab, der Gesetzestext enthält dazu keine ausdrückliche Regel.

von der Redaktion aktualisiert am 20. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit

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Kurze Antwort

Beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers wird nichts abgezogen: Sein tatsächliches Gesamtgewicht ist Achslast plus Stützlast (§ 42 Abs. 1 StVZO). Dem Auto schlägt der ADAC die Stützlast zu, sie mindert also dessen Zuladung. Für die Anhängelast des Autos wertet der ADAC nur die Achslast; eine ausdrückliche Abzugsregel steht nicht im Gesetz. Sicher bist du, wenn das ganze Anhängergewicht unter der Anhängelast bleibt.

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Drei Werte, drei Antworten

Die Frage „Wird die Stützlast abgezogen?“ wird im Netz gegensätzlich beantwortet. KI-Assistenten verneinen sie teils, der ADAC bejaht sie. Beide beziehen sich oft auf verschiedene Werte. Auseinandergenommen sieht es so aus:

Was du prüfstZählt die Stützlast mit?Beleg
Zulässiges Gesamtgewicht des AnhängersJa – tatsächliches Gesamtgewicht = Achslast + Stützlast§ 42 Abs. 1 StVZO; ADAC
3.500-kg-Grenze für Anhänger hinter PkwJa – Achslast zuzüglich Stützlast§ 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO
Zulässiges Gesamtgewicht und Zuladung des AutosJa – die Stützlast wird dem Auto zugeschlagenADAC
Anhängelast des AutosADAC: nur die Achslast, die Stützlast wird abgezogen. Gesetz: keine ausdrückliche RegelADAC; § 42 Abs. 1 Satz 1 StVZO

Was der Gesetzestext sagt

§ 42 Abs. 1 StVZO regelt die Anhängelast. Satz 1 legt fest, dass die gezogene Anhängelast bestimmte Grenzen des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf. Wie die Stützlast dabei zu behandeln ist, sagt dieser Satz nicht. Satz 2 nennt sie dagegen ausdrücklich: Bei Personenkraftwagen darf „das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)“ in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen.

Daraus folgt zweierlei. Erstens: Zum Gewicht des Anhängers gehört die Stützlast – für die 3.500-kg-Grenze wird nichts abgezogen. Zweitens: Eine Regel, die Stützlast von der Anhängelast abzuziehen, steht nicht im Gesetzestext.

Wie der ADAC rechnet

Der ADAC-Ratgeber „Stützlast“ (Stand 29.07.2026) beruft sich auf § 42 StVZO und schreibt sinngemäß: Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Für die Anhängelast des Autos zählt nach dieser Lesart also nur die Achslast des Anhängers. Im selben Atemzug betont der ADAC, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers trotzdem nicht überschritten werden darf.

Diese Lesart findet sich nicht wörtlich im Gesetz, widerspricht ihm aber auch nicht ausdrücklich. Wir können den Widerspruch zwischen den Quellen nicht abschließend auflösen. Verbindlich klären können das die Zulassungsstelle, eine Prüforganisation oder der Hersteller deines Autos.

Rechenbeispiel

Ein Wohnwagen hat 1.500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Beladen wiegst du 1.430 kg auf der Achse und misst 70 kg Stützlast. Das Auto hat 1.450 kg Anhängelast und 450 kg Zuladung (alle Werte Beispiele, eigene Rechnung):

  • Wohnwagen: 1.430 kg + 70 kg = 1.500 kg tatsächliches Gesamtgewicht. Das zulässige Gesamtgewicht ist genau erreicht, nicht überschritten.
  • Auto, Zuladung: 450 kg − 70 kg = 380 kg bleiben für Insassen und Gepäck.
  • Auto, Anhängelast nach ADAC-Lesart: 1.430 kg Achslast liegen unter 1.450 kg.
  • Auto, Anhängelast mit ganzem Gewicht: 1.500 kg liegen über 1.450 kg. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, lädt 50 kg aus.

Die Stützlast selbst muss außerdem zwischen Mindest- und Höchstwert liegen: mindestens 4 % des tatsächlichen Gewichts, aber nicht mehr als 25 kg, und höchstens der kleinste zulässige Wert von Auto, Kupplung und Wohnwagen (§ 44 Abs. 3 StVZO). Details stehen unter Mindeststützlast und Auto 75 kg, Anhänger 100 kg.

So ermittelst du die Werte

Für die Rechnung brauchst du zwei Messungen: die Achslast und die Stützlast. Die Achslast wiegst du am abgekuppelten Anhänger, etwa auf einer öffentlichen Fahrzeugwaage oder mit einer mobilen Radlastwaage. Die Stützlast misst du mit einer Stützlastwaage unter dem Kupplungsmaul – abgekuppelt, Stützrad entlastet, auf Kugelkopfhöhe. Wie das geht, zeigt Stützlast messen.

Eine Radlastwaage wie die Reich CWC wiegt jedes Rad einzeln. Laut Datenblatt liegt die mögliche Abweichung unter 3 %, der Hersteller empfiehlt eine dreifache Messung mit Mittelwert. Das Stützrad darf dabei höchstens 100 kg tragen – und der Wert unter dem Stützrad ist nicht die Stützlast auf Kupplungshöhe.

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Warum hier: Wiegt die Räder deines Wohnwagens einzeln und liefert so die Achslast – zusammen mit einer gemessenen Stützlast ergibt sich das tatsächliche Gesamtgewicht.

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  • Mögliche Abweichung laut Datenblatt unter 3 %
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  • Stützrad nur bis 100 kg – und das ist nicht die Stützlast auf Kupplungshöhe
  • Hersteller empfiehlt dreifache Messung mit Mittelwert
  • Batterien (3 × AAA) nicht im Lieferumfang
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Weitere Radlastwaagen vergleichen wir auf der Seite Wohnwagenwaage. Wie du die Stützlast beim Beladen steuerst, steht unter Stützlast beim Wohnwagen.

Alle Angaben beziehen sich auf deutsches Recht und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Fahrzeugschein, Typenschilder und die Freigaben der Hersteller. Weitere Themen findest du auf der Startseite.

Fragen aus der Praxis

Zählt die Stützlast zum zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens?

Ja. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers besteht laut § 42 Abs. 1 StVZO aus Achslast und Stützlast. Auch der ADAC betont, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschritten werden darf. Wiegst du nur die Achse, fehlt die Stützlast – du musst sie dazuzählen, um das Gesamtgewicht deines Wohnwagens zu kennen.

Wird die Stützlast von der Zuladung des Autos abgezogen?

Ja, sinngemäß: Die Stützlast drückt auf die Kupplung und damit auf das Auto. Der ADAC schreibt, dass die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird. Liegen 70 kg auf der Kupplung, bleiben von der Zuladung deines Autos 70 kg weniger für Insassen und Gepäck (eigene Rechnung).

Wohnwagen wiegen: mit oder ohne Stützlast?

Kommt auf die Frage an. Für das tatsächliche Gesamtgewicht des Wohnwagens zählst du Achslast und Stützlast zusammen (§ 42 Abs. 1 StVZO). Für die Anhängelast des Autos wertet der ADAC nur die Achslast. Wiegen solltest du deshalb beides: die Achslast abgekuppelt auf einer Waage und die Stützlast mit einer Stützlastwaage.

Belege und Quellen

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  • Datenblätter & Anleitungen ausgewertet
  • Gesetzestext statt Hörensagen
  • Keine eigenen Tests – offen gesagt
  • Anbieterangaben im Impressum

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