Zum Inhalt springen
Stützlastwaage.de

Stützlast-Wissen

Stützlast und Anhängelast: der Unterschied mit Rechenbeispiel

Die Stützlast ist die Last, die senkrecht auf der Anhängerkupplung liegt; die Anhängelast ist die Masse, die dein Auto ziehen darf. Beide stehen im Fahrzeugschein – die Stützlast unter Feld 13, die Anhängelast unter O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Verbunden sind sie über das Gewicht des Anhängers: § 42 Abs. 1 StVZO definiert sein tatsächliches Gesamtgewicht als Achslast zuzüglich Stützlast.

von der Redaktion aktualisiert am 20. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste vorab

Stützlast und Anhängelast sind zwei getrennte Grenzen. Die Stützlast (Feld 13) begrenzt, was auf die Kupplung drückt; die Anhängelast (O.1 gebremst, O.2 ungebremst) begrenzt, was das Auto zieht. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers ist Achslast plus Stützlast (§ 42 Abs. 1 StVZO). Ob die Stützlast für die Anhängelast abgezogen wird, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; der ADAC wertet nur die Achslast.

Inhalt dieser Seite

Vier Begriffe, die zusammengehören

Wer einen Anhänger zieht, hat es mit vier Gewichtsangaben zu tun. Sie hängen zusammen, sind aber nicht austauschbar:

BegriffWas er beschreibtWo er steht
StützlastLast, die die Deichsel senkrecht auf die Anhängerkupplung bringtAuto: Fahrzeugschein Feld 13; Kupplung und Anhänger: Typenschilder
Achslast des AnhängersLast, die auf der Achse bzw. den Rädern des Anhängers liegtnur durch Wiegen; zulässige Achslast in den Papieren des Anhängers
Tatsächliches Gesamtgewicht des AnhängersAchslast zuzüglich StützlastDefinition in § 42 Abs. 1 StVZO
AnhängelastMasse, die das Auto ziehen darfFahrzeugschein O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst)

Quellen: § 42 Abs. 1 StVZO; ADAC-Ratgeber „Stützlast“, „Anhängelast“ und Übersicht zum Fahrzeugschein.

Die Stützlast ist also Teil des Anhängergewichts, wird aber vom Auto getragen. Genau daraus entsteht die häufige Frage, ob man sie irgendwo abziehen oder addieren muss.

Die Anhängelast: was das Gesetz begrenzt

§ 42 StVZO setzt der Anhängelast mehrere Grenzen. Die wichtigsten für Pkw-Fahrer, sinngemäß zusammengefasst:

  • Grundregel: Die Anhängelast darf das zulässige Gesamtgewicht des Autos nicht übersteigen, bei Geländewagen das 1,5-Fache. Den vom Hersteller angegebenen Wert darf sie in keinem Fall übersteigen (§ 42 Abs. 1 StVZO).
  • 3.500-kg-Grenze: Hinter einem Pkw darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers – Achslast zuzüglich Stützlast – nicht mehr als 3.500 kg betragen (§ 42 Abs. 1 StVZO).
  • Ungebremster Anhänger: Er muss einachsig sein, das Auto braucht Bremsen an allen Rädern, und die Anhängelast beträgt höchstens die Hälfte der Leermasse des Autos zuzüglich 75 kg, aber nicht mehr als 750 kg (§ 42 Abs. 2 StVZO). Eine Auflaufbremse brauchen laut ADAC nur Pkw-Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Zusätzlich kann im Fahrzeugschein des Autos unter den Bemerkungen ein Wert stehen, der das Gewicht des ganzen Gespanns begrenzt. Wer dann die Anhängelast voll ausnutzt, darf das Auto unter Umständen nicht mehr voll beladen (ADAC).

Die Stützlast: was § 44 begrenzt

Die Stützlast hat eigene Grenzen. Nach oben gilt der kleinste zulässige Wert von Auto, Anhängerkupplung und Anhänger (§ 44 Abs. 3 StVZO); wie du ihn findest, erklärt Zulässige Stützlast. Nach unten gilt bei Anhängern bis 3,5 t die Mindeststützlast: mindestens 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts, aber nicht mehr als 25 kg. Die Rechnung dazu steht unter Mindeststützlast.

Eine hohe Anhängelast bedeutet keine hohe Stützlast und umgekehrt. Ein Auto kann zwei Tonnen ziehen dürfen und trotzdem nur 75 kg auf der Kupplung vertragen. Beide Grenzen gelten unabhängig voneinander und gleichzeitig.

Abziehen oder addieren? Kommt auf den Wert an

Ob die Stützlast mitzählt, hängt davon ab, welchen Wert du prüfst. Kurz zusammengefasst:

  • Gewicht des Anhängers: Die Stützlast zählt mit. § 42 Abs. 1 StVZO definiert das tatsächliche Gesamtgewicht als Achslast zuzüglich Stützlast; es darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.
  • Auto, Zuladung und Gesamtgewicht: Der ADAC schlägt die Stützlast dem Zugfahrzeug zu. Sie mindert also die Zuladung deines Autos.
  • Anhängelast des Autos: Der ADAC wertet nur die Achslast. Der Gesetzestext enthält keine ausdrückliche Regel, die Stützlast von der Anhängelast abzuziehen.

Die ausführliche Gegenüberstellung von Gesetzestext und ADAC-Lesart steht auf der Unterseite Wird die Stützlast abgezogen? Auf der sicheren Seite bist du, wenn das ganze tatsächliche Anhängergewicht unter der Anhängelast bleibt – dann passt es nach beiden Lesarten.

Rechenbeispiel: ungebremster Kastenanhänger

Ein Kastenanhänger hat 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Beladen wiegst du 640 kg auf der Achse und misst 60 kg Stützlast. Dein Auto hat laut Fahrzeugschein 750 kg Anhängelast ungebremst (O.2), 75 kg Stützlast (Feld 13) und 450 kg Zuladung. Alle Werte sind Beispiele (eigene Rechnung):

PrüfungRechnungErgebnis
Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers640 kg + 60 kg = 700 kgunter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
Anhängelast mit ganzem Gewicht700 kg gegen 750 kg (O.2)eingehalten
Anhängelast nach ADAC-Lesart640 kg Achslast gegen 750 kgeingehalten
Stützlast gegen Höchstwert60 kg gegen 75 kgeingehalten (Kupplung und Anhänger ebenfalls prüfen)
Mindeststützlast4 % von 700 kg wären 28 kg, gefordert sind aber nicht mehr als 25 kg60 kg liegen darüber
Zuladung des Autos450 kg − 60 kg390 kg bleiben für Insassen und Gepäck

Das Beispiel zeigt: Für eine vollständige Prüfung brauchst du zwei Messwerte, die Achslast und die Stützlast. Die Achslast liefert eine Waage unter den Rädern, die Stützlast eine Stützlastwaage unter dem Kupplungsmaul. Wie das beim Wohnwagen abläuft, steht unter Wohnwagen wiegen; mobile Radlastwaagen vergleichen wir auf der Seite Wohnwagenwaage. Die Stützlast misst du nach der Anleitung Stützlast messen.

Weiterführende Frage

Alle Angaben beziehen sich auf deutsches Recht (StVZO) und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Fahrzeugschein, Typenschilder und die Freigaben der Hersteller; im Zweifel klären Zulassungsstelle, Prüforganisation oder Fahrzeughersteller die Werte verbindlich. Den Begriff selbst erklärt die Seite Stützlast, alle Themen findest du auf der Startseite.

Fragen aus der Praxis

Was ist der Unterschied zwischen Stützlast und Anhängelast?

Die Stützlast ist die Last, die der Anhänger senkrecht auf die Anhängerkupplung bringt; dein Auto erlaubt dafür meist 50 bis 100 kg (Feld 13). Die Anhängelast ist die Masse, die das Auto insgesamt ziehen darf, getrennt nach gebremstem (O.1) und ungebremstem Anhänger (O.2). Beide Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten werden.

Muss man Stützlast und Achslast addieren?

Ja, für das Gewicht des Anhängers. § 42 Abs. 1 StVZO definiert das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers als Achslast zuzüglich Stützlast. Dieser Wert darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten und hinter einem Pkw nie mehr als 3.500 kg betragen. Wiegst du nur die Achse, fehlt die Stützlast.

Zählt die Stützlast zur Anhängelast?

Der Gesetzestext enthält dazu keine ausdrückliche Regel. Der ADAC wertet für die Anhängelast des Autos nur die Achslast und schlägt die Stützlast dem Zugfahrzeug zu, wo sie dessen Zuladung mindert. Auf der sicheren Seite bist du, wenn das ganze tatsächliche Anhängergewicht unter der Anhängelast bleibt – dann passt es nach beiden Lesarten.

Wo stehen Anhängelast und Stützlast im Fahrzeugschein?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die Stützlast unter Feld 13, die technisch zulässige Anhängelast gebremst unter O.1 und ungebremst unter O.2 (ADAC). Im alten Fahrzeugschein findest du die Anhängelast unter den Ziffern 28 und 29. Die Stützlast von Kupplung und Anhänger steht auf deren Typenschildern.

Belege und Quellen

Weiter im Thema

Hinter den Texten

Redaktion stuetzlastwaage.de

Stützlast, Waagen & Gespann-Wissen

Wir sind die Redaktion von stuetzlastwaage.de. Wir werten Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Gesetzestexte, ADAC-Ratgeber und veröffentlichte Redaktionstests aus und machen daraus verständliche Kaufberatung rund um die Stützlast – mit Quellen auf jeder Seite. Eigene Messreihen oder Labortests machen wir nicht, und das sagen wir offen.

  • Datenblätter & Anleitungen ausgewertet
  • Gesetzestext statt Hörensagen
  • Keine eigenen Tests – offen gesagt
  • Anbieterangaben im Impressum

Über uns So bewerten wir