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Problem & Lösung

Stützlast überschritten: Ursachen, Bußgeld (BKat Nr. 217) und Abhilfe

Überschritten ist die Stützlast, sobald mehr auf der Kupplung liegt als der kleinste zulässige Wert von Auto, Kupplung und Anhänger – auch um 5 oder 10 kg. Eine Toleranz nennt § 44 Abs. 3 StVZO nicht. Ein Bußgeld ist im Bußgeldkatalog unter Nr. 217 belegt: 60 € und ein Punkt bei mehr als 50 % Abweichung mit einachsigem Anhänger. Oft steckt hinter einem zu hohen Wert ein Messfehler oder Ladung vor der Achse.

von der Redaktion aktualisiert am 20. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste vorab

Liegt deine gemessene Stützlast über dem kleinsten zulässigen Wert von Auto (Feld 13), Kupplung und Anhänger, darfst du so nicht losfahren – eine gesetzliche Toleranz gibt es nicht. Belegt ist das Bußgeld nach BKat Nr. 217: 60 € und ein Punkt, wenn die zulässige Stützlast eines einachsigen Anhängers um mehr als 50 % über- oder unterschritten wird. Prüf zuerst die Messhöhe, dann lade schwere Teile Richtung Achse um und miss erneut.

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Symbolbild: Innenraum eines Wohnwagens mit Transportkisten und Wasserkanister mittig auf dem Boden
Bild: KI-generiert (Google Gemini)

Das Symptom: Die Waage zeigt mehr als erlaubt

Du hast gemessen, und der Wert liegt über deiner Grenze. Deine Grenze ist der kleinste zulässige Wert von drei Bauteilen: Auto (Feld 13 im Fahrzeugschein), Anhängerkupplung und Anhänger (Typenschilder). So verlangt es der letzte Satz von § 44 Abs. 3 StVZO. Eine Toleranz, um die du darüber liegen dürftest, nennt das Gesetz nicht.

Bevor du umlädst, lohnt ein zweiter Blick auf die Messung. Ein zu hoher Wert ist nicht immer echt.

Die wahrscheinlichsten Ursachen

UrsacheWoran du sie erkennstQuelle
Kupplungsmaul zu tief gemessenWaage kürzer eingestellt als die Höhe deines Kugelkopfspromobil: 7 cm zu tief, rund 5 % zu viel
Unter dem Stützrad gemessenWaage stand nicht unter dem KupplungsmaulADAC: zu hoher, nicht aussagekräftiger Wert
Stützrad-Anzeige nicht umgerechnetWert direkt vom Stützrad abgelesenpromobil: Wert muss korrigiert werden
Falsche Grenze angesetztWert des Anhängers statt des kleineren Werts von Auto oder Kupplung§ 44 Abs. 3 StVZO
Ladung vor der AchseGasflaschen, Kisten oder Wasser im Bug oder DeichselkastenHebelwirkung um die Achse

Die ersten drei sind Messfehler. Wie stark schon wenige Zentimeter falsche Höhe das Ergebnis verschieben, erklärt die Frage In welcher Höhe misst man die Stützlast? Die vierte ist ein Lesefehler, den die Frage Auto 75 kg, Anhänger 100 kg auflöst. Erst die fünfte ist ein echtes Beladungsproblem.

Lösung Schritt für Schritt

  1. Messung wiederholen

    Abgekuppelt, Anhänger gesichert, Stützrad hochgekurbelt, bis es frei hängt, Kupplungsmaul exakt auf der Höhe deines Kugelkopfs. Die vollständige Anleitung steht unter Stützlast messen.
  2. Grenze prüfen

    Vergleich Feld 13, das Typenschild der Kupplung und das des Anhängers. Nur der kleinste Wert zählt.
  3. Puffer abziehen

    Zieh von der Grenze die Toleranz deiner Waage ab. Die STB 150 nennt laut Datenblatt ±3 %; je näher du an der Grenze lädst, desto wichtiger ist dieser Abstand.
  4. Umladen

    Schwere Teile tief und in den Bereich der Achse, den Bug und den Deichselkasten leeren. PiNCAMP, die Camping-Plattform des ADAC, rät, die Last möglichst tief und gleichmäßig zu verteilen und Schweres im Bereich der Achse zu platzieren.
  5. Erneut messen

    Liegt der Wert jetzt zwischen Mindeststützlast und Grenze, passt es. Wenn nicht, nimm Gewicht ganz heraus.

Schieb Ladung dabei nicht zu weit nach hinten. Hinter der Achse senkt sie die Stützlast stark, und eine zu niedrige Stützlast macht das Gespann unruhig. Der ADAC empfiehlt, die zulässige Stützlast möglichst auszuschöpfen; das Ziel ist also ein Wert knapp unter deiner Grenze, nicht so wenig wie möglich. Untergrenze sind 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts, aber nicht mehr als 25 kg (§ 44 Abs. 3 StVZO).

Lädst du Gewicht ins Auto um, belastet es dort die Zuladung. Die gilt weiter, genau wie die zulässigen Achslasten des Autos.

Was rechtlich belegt ist

In der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung steht unter Nr. 217 nur ein Tatbestand zur Stützlast: Ein Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde – Regelsatz 60 €. Nach Anlage 13 Nr. 3.5.9 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird dafür ein Punkt eingetragen.

Was daraus nicht folgt: dass geringere Überschreitungen erlaubt wären. Niedrigere Bußgeldstufen, die auf manchen Portalen und im ADAC-Ratgeber stehen, haben wir in der Anlage nicht gefunden. Auf welchen zulässigen Wert sich die 50 % genau beziehen, sagt die Anlage nicht. Unabhängig vom Bußgeld weist der ADAC darauf hin, dass sich die Fahreigenschaften ändern, wenn die Stützlast über- oder unterschritten wird.

Wann du Fachleute brauchst

Lässt sich die Stützlast trotz Umladen nicht unter deine Grenze bringen, passt das Gespann nicht zusammen. Ob für dein Auto oder deine Kupplung ein höherer Wert freigegeben werden kann, beantworten nur der Hersteller oder eine Prüforganisation. Bist du mit deutlich zu viel Stützlast gefahren oder siehst du Schäden an Kupplung oder Kugelstange, lass sie in einer Fachwerkstatt prüfen, bevor du wieder einen Anhänger oder Träger daran hängst.

Sonderfälle: Wohnwagen und Fahrradträger

Beim Wohnwagen lohnt zuerst der Blick in alles, was vor der Achse liegt – etwa Bugstauraum und Gaskasten. Wie du die Stützlast dort über die Beladung steuerst, steht unter Stützlast beim Wohnwagen.

Beim Heckträger für Fahrräder ist die Rechnung eine andere: Trägergewicht plus Räder plus Zubehör.

Was du tust, wenn diese Summe zu hoch ist, beantwortet die Frage Fahrradträger: Stützlast überschritten.

Wann sich eine eigene Waage lohnt

Wer nur schätzt, merkt eine Überschreitung nicht. Eine Stützlastwaage zeigt dir vor jeder Abfahrt, wo du stehst, und lässt dich beim Umladen zusehen, wie sich der Wert ändert. Die STB 150 rastet laut promobil im Kupplungsmaul ein, sodass du während der Messung beladen kannst.

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Fragen aus der Praxis

Was passiert, wenn die Stützlast um 10 kg überschritten ist?

Rechtlich ist sie dann überschritten: Nach § 44 Abs. 3 StVZO darf weder die Stützlast der Kupplung noch die des Autos überschritten werden, eine Toleranz nennt das Gesetz nicht. Der belegte Bußgeldtatbestand Nr. 217 setzt erst bei mehr als 50 % Abweichung an. Lade um, bis du unter deiner Grenze misst, bevor du losfährst.

Gibt es eine Toleranz bei der Stützlast?

Eine gesetzliche Toleranz gibt es nicht. § 44 Abs. 3 StVZO sagt nur, dass die Stützlast von Kupplung und Zugfahrzeug nicht überschritten werden darf. Eine Toleranz hat dagegen deine Waage: Die ATsensotec STB 150 gibt laut Datenblatt ±3 % an. Diese Messunsicherheit solltest du als Puffer unter der Grenze einplanen.

Welches Bußgeld droht bei überschrittener Stützlast?

Belegt ist Nr. 217 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung: Wer ein Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb nimmt, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde, zahlt 60 €. Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung kommt ein Punkt dazu. Niedrigere Stufen haben wir in der Anlage nicht gefunden.

Was tun, wenn die Stützlast zu hoch ist?

Erst die Messung prüfen: Steht das Kupplungsmaul auf Höhe deines Kugelkopfs, und ist das Stützrad entlastet? Dann schwere Teile von vorn Richtung Achse und tief laden, Deichselkasten und Bugstauraum leeren, erneut messen. Reicht das nicht, nimm Gewicht ganz heraus. Die Zuladung deines Autos gilt dabei weiter.

Belege und Quellen

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Redaktion stuetzlastwaage.de

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